Sie wollte ihn verlassen. Für Sarah N.* (†44) war dieser Wunsch das Todesurteil. Ihr Freund soll sie im März 2020 in Hombrechtikon mit unvorstellbarer Brutalität zu Tode geprügelt haben. Heute steht der Mann in Meilen ZH vor Gericht.
Dieser Femizid lässt selbst hartgesottene Ermittler nicht kalt. So schreibt die zuständige Untersuchungsbehörde in ihrer Anklageschrift: «Der Beschuldigte handelte besonders skrupellos, weil er sie in krass egoistischer Art und Weise aus verletzter Eitelkeit als Bestrafung tötete.» Der Staatsanwalt qualifiziert die Tat als Mord und verlangt eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren. Zudem will er den polnischen Staatsbürger für 15 Jahre des Landes verweisen.
Die Tat ereignete sich am 3. März 2020 in der Wohnung des Paares in Hombrechtikon. Sarah N. kommt gegen 18.30 Uhr gerade nach Hause. Sie eröffnet ihrem Freund, dass sie ihn verlassen will. Der heute 48-jährige Automechaniker geht auf die Frau los. «Im Laufe dieser Auseinandersetzung schlug der Beschuldigte vielfach mit massiver Gewalt und Wucht mit seinen Fäusten auf sie ein. Zudem versetze er ihr sehr heftige Fusstritte», heisst es in der Anklageschrift. «Die Faustschläge und Fusstritte richtete der Beschuldigte gegen den ganzen Körper, insbesondere aber gegen ihre linke Körperseite und gegen ihren Kopf.»
Sarah N. stirbt Stunden später im Spital
Über 20 Verletzungen listet die Staatsanwaltschaft auf: Einblutungen an Kopf, Herz und Leber, Hämatome fast am ganzen Körper, eine Reihe von Rippenbrüchen sowie Lungenverletzungen. Als die alarmierten Rettungskräfte in der Wohnung eintreffen, lebt Sarah N. noch. Doch sie erleidet einen Herz-Kreislauf-Stillstand. Trotz Reanimation stirbt sie am nächsten Nachmittag im Spital.

Der Staatsanwalt beschreibt den Gewaltexzess als eigentlichen «Overkill». Damit meinen forensische Pathologen eine Übertötung. Das ist dann der Fall, wenn deutlich mehr Gewalt angewendet wird, als zur eigentlichen Tötung nötig gewesen wäre. Voraussetzung dafür sind eine grosse Wut und Aggression.
Schläge vor den Sanitätern
Am heutigen Prozess vor dem Bezirksgericht Meilen gibt sich der Beschuldigte wortkarg. So verweigert er die meisten Fragen zu seinem persönlichen Lebenslauf und zu der eingeklagten Tat. Nur soviel: «Ich war mit ihr glücklich und habe sie weder geschlagen noch verprügelt.»
Den Mordvorwurf des Staatsanwalts streitet der Pole ab. Als der Richter ihn fragt, ob er eine Erklärung habe, warum bei der Obduktion der Leiche unzählige Verletzungen festgestellt wurden, sagt der Beschuldigte: «Ich verweigere die Aussage.»

Als die Rettungskräfte die schwer verletzte Frau in ihrem Zimmer wiederbeleben wollten, soll der Pole weiter auf sie eingeschlagen haben. «Trifft das zu?», fragt ihn der Richter. Auch hier gibt er lediglich zur Antwort: «Ich kann mich nicht erinnern.»
Der Beschuldigte, Vater von zwei erwachsenen Kindern, ist kein unbeschriebenes Blatt. In Polen und Deutschland stand er bereits vor Gericht. Er wurde unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt. Auch in der Schweiz ist der Mann aktenkundig. Gegen ihn wurde ein Strafbefehl wegen einfacher Körperverletzung und Drohung ausgestellt.
Der Prozess wird am Montag fortgeführt. Wann das Urteil gesprochen wird, ist derzeit noch offen.
*Name der Redaktion bekannt