Aus Frust gegen den Staat und die Polizei hat ein Verkaufsleiter eine Radaranlage zerstört. Nicht sein erstes Delikt: 2019 hatte er als falscher Feuerwehrmann schon einmal für Schlagzeilen gesorgt.

Zum neueren Vorfall kam es am 25. Juli 2020: An diesem Tag zerstört der zweifache Familienvater mit einem Maurerhammer die vier Scheiben der semistationären Radaranlage in Birmensdorf ZH und sprayt Bauschaum in den Innenraum. Er habe damit seinen Frust gegen den Staat und die Polizei loswerden wollen, schreibt die Staatsanwältin in ihrer Anklageschrift. Der Schaden belief sich auf 13’700 Franken. 

Der Mann ist für die Zürcher Justiz kein unbeschriebenes Blatt. Unter dem Titel «Falscher Feuerwehrmann sorgte für Chaos auf der A3» hat auch Crime Schweiz im November 2019 schon einmal über den heute 48-Jährigen aus der Zürichsee-Region berichtet. Damals war er wegen Amtsanmassung und Störung des Verkehrs zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden.

Gefährliche Überquerung der dreispurigen Autobahn

Der begeisterte Miliz-Feuerwehrmann hatte nämlich im Juli 2018 zufällig einen Unfall auf der A3 beim Zürcher Entlisbergtunnel auf der Gegenrichtung beobachtet. Er hielt sein Auto im dichten Morgenverkehr auf der Pannenspur an, zog eine orange Feuerwehrjacke an, montierte auf dem Autodach ein oranges Blinklicht und überquerte mit einem Leuchtstab die dreispurige Autobahn.

Bei der Unfallstelle «regelte» er den Verkehr während rund vier Minuten und setzte die beteiligten Verkehrsteilnehmern einer erheblichen Gefahr für Leib und Leben aus. Er machte Handyfotos vom Unfallort und rief zweimal die Notrufzentrale mit seinem Namen und dem Zusatz «von der Feuerwehr» an. Dabei übertrieb er bezüglich des Unfalls gewaltig, was ein grosses Aufgebot von Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr zu Folge hatte und eine teilweise Sperrung der Autobahn erforderte.

Neben dieser Vorstrafe war der Beschuldigte schon zweimal wegen Stalking verurteilt worden – die Straftaten hängen mit dem Rauswurf aus der freiwilligen Feuerwehr in seiner Wohngemeinde zusammen.

Zahnarzttermin statt Gerichtsverfahren

Im jüngsten Fall hätte der Prozess am Montag vor dem Bezirksgericht Dietikon verhandelt werden soll. Der Mann erschien aber laut «20 Minuten» nicht, er habe notfallmässig zum Zahnarzt gehen müssen, mailte er dem Gericht. Er muss nun eine ärztliche Bestätigung nachliefern. Ein neuer Gerichtstermin wird angesetzt.

Am Bezirksgericht Dietikon hätte der Prozess gegen den Verkaufsleiter am Montag stattfinden sollen. Doch der Beschuldigte er schien nicht. Er habe einen Gnotfallmässigen Zahnarzttermin wahrnehmen müssen.
(Bild: Stefan Hohler)

Der Fall wäre im abgekürzten Verfahren behandelt worden. Das heisst, der Beschuldigte ist geständig und akzeptiert den Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft. Dieser sieht eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten wegen Sachbeschädigung vor – acht Monate davon soll der Mann absitzen.

Der Urteilsvorschlag beinhaltet auch den Widerruf der bedingt ausgesprochen Strafe vom November 2019 am Bezirksgericht Zürich. Zudem soll er beim Amt für Justizvollzug noch an einem Lernprogramm teilnehmen wie man sich in Konfliktsituationen korrekt verhält. Dies wurde auch schon bei der letzten Verurteilung angeordnet – mit geringem Erfolg wie die jüngste Anklageschrift beweist.