Ein Account Manager wollte sich mit dem Auto einer Polizeikontrolle entziehen und baute einen Unfall. Dabei hätte der alkoholisierte Mann schon seit langem nicht mehr fahren dürfen. Am Montag kam es zum Prozess in Zürich. Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter dem möglichen Strafmass.
Die Verhängnisvolle Fahrt im Juni 2019 steckt dem 57-jährigen Schweizer noch heute in den Knochen. Vor Gericht zeigte sich der Account Manager einsichtig und reuig. «Wenn ich daran denke, schäme ich mich richtig. Das hätte ich niemals machen dürfen», antwortete er auf die Frage des Richters, was er heute über seine Tat denkt.
Ein unbeschriebenes Blatt in Sachen Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetzt ist der Mann allerdings nicht. Das hielt auch das Gericht bei der Urteilsfindung fest. Bereits 2012 hatte ihm das Zürcher Strassenverkehrsamt das «Billett» auf unbestimmte Zeit entzogen, trotzdem setzte er sich immer wieder hinters Steuer seines Audi Quattro.
Bis er im Juni 2019 eben in eine Polizeikontrolle geriet. Er hatte an diesem Abend in erheblichem Mass dem Rotwein zugesprochen, steht in der Anklageschrift. Die spätere Messung ergab einen Blutalkohol von 1,2 Promille.
Auf der Flucht vor der Polizei raste der Account Manager durch ein Wohnquartier in Zürich. Hier an der Allmendstrasse startete die Irrfahrt. Gemäss Anklageschrift nahm der Flüchtige in den engen Strassen den Tod anderer Verkehrsteilnehmer in Kauf. Nach der Kollision mit einer Gartenmauer stoppte der Wagen schliesslich an der Milchbuckstrasse.
Als einer der Polizisten ihn bei der Tramhaltestelle «Bad Allenmoos» anhalten wollte, sah der Beschuldigte rot. Er stoppte brüsk, fuhr kurz zurück und bog rechts in die Ringstrasse ab. Die nun folgende Irrfahrt, so heisst es in der Anklageschrift, diente einzig dem Ziel, sich der drohenden Polizeikontrolle zu entziehen – war er doch betrunken und ohne gültigen Führerausweis unterwegs.
Dabei nahm er in Kauf, Passanten und andere Verkehrsteilnehmer schwerst zu verletzten oder gar zu töten. Der Richter sprach gar von einer regelrechten Horrorfahrt, für die alleine die Mindeststrafe bei 12 Monaten liege. «Doch bei ihnen kam noch viel mehr zusammen», hiess es weiter.
Gartenmauer stoppte Flucht
Der Mann fuhr mit 55 km/h durch die angrenzende Tempo-30-Zone, einem reinen Wohnquartier mit engen Strassen und vielen Aus- und Einfahrten. Er missachtete dabei Vortritts- und Fahrverbotssignale. Auf der Winterthurerstrasse, wo Tempo 50 erlaubt ist, beschleunigte er seinen Audi Quattro auf mindestens 75 km/h und überquerte eine Kreuzung, obwohl das Lichtsignal schon mehr als zwei Sekunden auf Rot stand.
Er bog verbotenerweise in die Irchelstrasse ein und prallte bei der Verzweigung mit der Stüssistrasse in eine Gartenmauer. Obwohl das linke Vorderrad beschädigt wurde, setzte er seine Irrfahrt fort, bis der Wagen auf der Milchbuckstrasse im Kreis 6 zum Stehen kam.
Richter spricht Freiheitsstrafe von 18 Monaten
Das Gericht hat den 57-Jährigen wegen qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln, mehrfachen Fahrens ohne Ausweis und unter Alkoholeinfluss schuldig gesprochen. Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, die zugunsten einer ambulanten Alkoholbehandlung aufgeschoben wird. «Die Strafe hätte deutlich höher ausfallen können», so der Richter.
Weil sich der Mann aber glaubwürdig einsichtig zeigte, ist er quasi mit einem blauen Auge davon gekommen. Teuer wird es für ihn aber trotzdem. Die Verfahrenskosten in der Höhe von knapp 20’000 Franken muss er selber bezahlen.