Er stoppte nach einem Unfall den Verkehr auf der Autobahn und schilderte der Notrufzentrale ein völlig übertriebenes Geschehen. Jetzt wurde er verurteilt – wegen Amtsanmassung.
Welcher Teufel hat den Mann wohl geritten? Ein heute 46-jähriger Verkäufer fuhr im Juli 2018 im dichten Morgenverkehr auf der Autobahn A3 von seinem Wohnort in einer Gemeinde am linken Seeufer in Richtung Zürich, als er auf der Gegenfahrbahn, beim Portal des Entlisbergtunnels, einen Unfall sah. Er hielt am Pannenstreifen an, sodass die Tür der Fahrerseite beim Öffnen noch halb in den Normalstreifen hineinragte. Dann stellte er die Warnblinker an und nahm aus dem Kofferraum ein oranges Dreh-/Blinklicht, das er auf dem Autodach montierte.
Der Schweizer zog eine orange Feuerwehrjacke an, gekennzeichnet mit einem grossen F, packte einen Leuchtstab und veranlasste mit einer laut Anklageschrift «abenteuerlichen Winktechnik» die heranbrausenden Autos zum Abbremsen und Stillstand. Dabei mussten die Lenker, die mit einer Geschwindigkeit von bis zu circa 100 km/h unterwegs waren, brüsk abbremsen oder auf die anderen Fahrstreifen wechseln.
Machte auf Autobahn kniend Unfallfotos
Nun überquerte der Beschuldigte langsam die dreispurige Autobahn, fuchtelte weiter wild mit dem Leuchtstab herum und überstieg die Mittelleitplanke. Dort hatte sich auf dem Überholstreifen ein «überschaubarer Verkehrsunfall mit Sachschaden zwischen zwei Personenwagen ereignet», wie in der Anklage steht. Der Mann übernahm auch hier wieder das Ruder, forderte die Autofahrer mit «unpräzisen Bewegungen» zum Ausweichen auf und machte dann mit seinem Handy kniend Fotos von der Unfallstelle.
Während rund vier Minuten regelte er den Verkehr und rief gleichzeitig die Notrufzentrale an. Der Mann stellte sich mit Vornamen, Namen und dem Zusatz «von der Feuerwehr» vor – er war vor etlichen Jahren aktives Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr gewesen. Er sagte dem Beamten in der Notrufzentrale, dass es aus einem Auto rauche und eine Person nur sehr schwer aus dem Wagen aussteigen konnte.
Bis die Rettungskräfte vor Ort waren, also während rund sechs Minuten, winkte er «weiterhin mit unbeholfener Zeichengabe den Leuchtstab, mal in der linken, mal in der rechten Hand schwenkend, mal auf Schulterhöhe, mal über dem Kopf». Die Kantonspolizei Zürich bot in der Folge ein grösseres Aufgebot von Rettungskräften auf. So kam die Feuerwehr mit zehn Mann in Vollmontur, obwohl es weder brannte noch Rauch feststellbar war. Auch die Sanität hatte nichts zu tun, weil es keine Verletzten gab.
Urteilsvorschlag von Staatsanwältin akzeptiert
Diese hat den Schweizer wegen Amtsanmassung, grober Verletzung der Verkehrsregeln und Fahrens ohne Berechtigung angeklagt. Denn der Beschuldigte fuhr im März 2019 einen BMW, obwohl ihm der Führerausweis für drei Monate entzogen worden war. Die Staatsanwältin verlangt im abgekürzten Verfahren eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten. Zudem wird eine bedingt ausgesprochene Vorstrafen wegen Stalking in der Höhe von 18’000 Franken widerrufen, er muss den Betrag bezahlen.
«Ich wollte nur helfen», begründet er in der Pause am heutigen Prozess vor dem Bezirksgericht Zürich. Rückblickend sei es wohl besser gewesen, einfach weiterzufahren, wie der «Tages-Anzeiger» schreibt. Sein Anwalt sagt, dass sein Mandant nicht erkannt habe, wo die Grenzen sind. Der Fall wurde im abgekürzten Verfahren durchgeführt, eine Befragung durch den Richter fand nicht statt. Der geständige Mann akzeptiert den Urteilsvorschlag der Staatsanwältin.

Bild: Gerichte Zürich
Denn der Mann ist kein unbeschriebenes Blatt. Er hat drei Vorstrafen aus den Jahren 2016, 2017 und 2018. Die ersten beiden Vorfälle betreffen Stalking. Sie hängen mit dem Rauswurf aus der freiwilligen Feuerwehr aus seiner Wohngemeinde 2011 zusammen, wo er während zehn Jahren aktives Mitglied war. Er rächte sich Jahre später bei seinem ehemaligen Vorgesetzten aufs Übelste. Er bestellte in dessen Namen Abonnemente von Erotikzeitschriften und Zeitungen, buchte Taxis, beantragte einen Kredit, zerstach die Pneus von seinem Auto, warf Blumentöpfe im Garten um und beschädigte Pflanzen. Dafür wurde er zweimal zu bedingen Geldstrafen von je 18’000 Franken verurteilt. Auf den Vollzug der zweiten Stalking-Vorstrafe in der gleichen Höhe wird verzichtet. Zudem muss er am Lernprogramm «Do it» (individuelles deliktorientiertes Interventionsprogramm) teilnehmen.
Ähnlicher Vorfall einige Monate zuvor
Bei der dritten Vorstrafe handelt es sich um einen ähnlichen Fall wie am heutigen Prozess. Der Schweizer hat im Februar 2018, also fünf Monate zuvor, bei einer Carpanne in einem Autobahntunnel angehalten und die Notrufzentrale viermal vergeblich aufgefordert, die Spur zu sperren. Er wurde dafür wegen grober Verkehrsregelverletzung mit einem Strafbefehl verurteilt und musste seinen Ausweis für drei Monate abgeben.
Das Gericht akzeptierte den Urteilsvorschlag der Staatsanwältin und sprach den Mann anklagegemäss schuldig. «Machen Sie so etwas nie mehr, Ihr Verhalten war im höchsten Mass gefährlich», sagte der Vorsitzende. Auf dem Video habe man alles sehen können. Er sei nur dem Zufall zu verdanken gewesen, dass nichts passiert war.