Er ist der wohl bekannteste jugendliche Straftäter der Schweiz. «Carlos», mittlerweile 24 Jahre alt, ist wegen insgesamt 19 Delikte angeklagt. Für den Staatsanwalt ist klar: «Die Verwahrung ist die einzig richtige Lösung»

Wie kaum ein anderer Jugendlicher beschäftigt «Carlos» die Justizbehörden über mehrere Jahre in gleich mehreren Kantonen. Immer wieder wird er straffällig, immer wieder muss er platziert, weggesperrt und therapiert werden. Heute muss er sich vor dem Zürcher Bezirksgericht verantworten, weil er in der Haft erneut straffällig geworden ist.

Der Prozess war auf 8.30 Uhr angesagt, verzögerte sich aber zunächst. Der junge Straftäter wehrte sich gegen die Überführung von der Justizvollzugsanstalt Pöschwies bei Regensdorf ZH ins Gericht. Die ausgerückte Sondereinheit EG Diamant der Kantonspolizei Zürich versuchte, ihn zum Mitkommen zu bewegen. «Es war aber klar, dass wir keine Gewalt anwenden werden», sagt kurz darauf Gerichtspräsident Marc Gmünder. «Das wäre nicht verhältnismässig gewesen.»

Mit 30 Minuten Verspätung startet der Prozess dann schliesslich – ohne den Beschuldigten. «Die Verhandlung kann auch in seiner Abwesenheit geführt werden», so das Gericht. «Der Beschuldigte wurde dispensiert.»

Konkret geht am Prozess um versuchte schwere Körperverletzung, mehrfache einfache Körperverletzung, mehrfache Sachbeschädigung, mehrfache Drohung, mehrfache Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie um mehrfache Beschimpfung.

Gutachter spricht von hoher Rückfallgefahr

Zunächst spricht der Gutachter über seine Diagnose. Er attestiert «Carlos» eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit ausgeprägten psychopathischen Wesenszügen. Dazu gebe es Anzeichen für eine hyperaktive Störung bei Erwachsenen (ADHS). Der Gutachter geht von einer sehr hohen Rückfallgefahr aus. Man müsse damit rechnen, dass er wieder gleiche Delikte begehen werde. Mit einer hundertprozentigen Wahrscheinlichkeit in den nächsten zehn Jahren. 

Es folgt das Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde hält fest, der Beschuldigte sei kein Märtyrer sondern ein Täter und müsse für sein Handelnd entsprechend verurteilt werden. «Er benutzt seine Hände als Tatwaffe», so der Staatsanwalt. Die Behörde beantragt eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb  Jahren. An die im Anschluss eine Verwahrung nach Artikel 64 des Strafgesetzbuches angeknüpft werden soll.

«Natürlich ist es krass, einen 24-Jährigen wegzusperren. Hier kommt man aber nicht um die Anordnung einer Verwahrung herum», so der Staatsanwalt. Sonst würde man das Risiko eingehen, dass es künftig ein Todesopfer geben wird. «Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.»

Verteidiger: «Psychiater machten ihn zum Zombie»

Nach der Mittagspause folgt das Plädoyer der Verteidigung. Diese fordert für den schwersten Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung einen Freispruch. Für die anderen Punkten, bei denen «Carlos» in Teilen geständig ist, verlangt sie eine angemessene Freiheitsstrafe. Vor einer Verwahrung oder therapeutischen Massnahme «rät» der Verteidiger dringend ab.


Denn die Behörden seien bei der Eskalation bezüglich seines Mandaten mitschuldig, wie der Verteidiger ausführt. Während Jahren sei es zu einschneidenden Fehlbehandlungen und Fehlentscheiden gekommen. Der schlimmste Vorfall habe sich ereignet als «Carlos» 15 Jahre alt war. Psychiater ordneten in der Klinik während 13 Tagen eine Zwangsfixierung an. Zudem wurde er mit Medikamente ruhig gestellt. «Er wurde zum Zombie gemacht», so der Verteidiger.

Der Prozess, der ursprünglich auf zwei Tage angesetzt war, dürfte heute abgeschlossen werden. Das Gericht rechnet mit einem Verhandlungsende gegen 19.30 Uhr. Das Urteil folgt nächsten Mittwoch.