Das Bezirksgericht Zürich hat Jeton G. wegen mehrfacher teilweise versuchter Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 16,5 Jahren verurteilt. Von einer Verwahrung hat es abgesehen.
Für das Gericht hat der 36-jährige Schweizer mit kosovarischen Wurzeln seinen Widersacher umgebracht. Die Tat sei jedoch kein Mord, sondern „nur“ eine Tötung gewesen, kam es zum Schluss. Zusammen mit der vom Obergericht im Jahr 2015 bereits ausgesprochenen Freiheitsstrafe muss Jeton G. nun eine Ge- samtfreiheitsstrafe von 20 Jahren verbüssen.
Mit seinem Urteil widersprach das Bezirksgericht der juristischen Würdigung des Staatsanwalts. Dieser hatte Jeton G. wegen Mordes angeklagt und eine lebenslängliche Freiheitsstrafe gefordert. Für das Gericht war klar, dass der Beschuldigte geschossen und kein anderer Beteiligter die Kugeln abgefeuert hatte. Es gebe auch keine Anhaltspunkte, dass eine weitere Waffe Im Spiel war.
In diese Richtung hatten die beiden Verteidiger argumentiert. Es sei nicht bewiesen, dass die tödliche Kugeln der insgesamt vier abgefeuerten Schüsse von Jetons Revolver stammten, sagten sie in ihren Plädoyers. Auch ein Kollege von Boris R. hätte im Gerangel schiessen können. Deshalb sahen sie eine Strafe von vier Jahren wegen Angriffs und weiteren Delikten als angemessen.
Neben der Mordanklage forderte der Staatsanwalt eine Verwahrung des Beschuldigten. Jeton G. habe seit 1995 bis zur Tat im März 2015 beinahe lückenlos delinquent und er habe nie richtig gearbeitet, begründete er seinen Antrag. Davon sah das Gericht aber ab. Die Voraussetzungen seien nicht gegeben. Laut dem Gutachter sei nicht auszuschliessen, dass angesichts der langen Freiheitsstrafe ein Lerneffekt eintrete. Zudem liegen keine schwere psychische Störung vor.

Opfer verblutete noch am Tatort
Jeton G. und Boris R. kannten sich und waren erbitterte Feinde. Vor der Tatnacht am 1. März 2015 hatte Jeton G. seinen Kontrahenten auf Facebook mit vulgären Worten bedroht und beleidigt. «Ich werde die letzte Sekunde sein, welche du in deinem Leben haben wirst, du Hundesohn.»
Beim vereinbarten Treffen auf der Wehntalerstasse war Jeton G. in Begleitung eines Türken und eines Tschetschenen und hatte einen geladenen Revolver bei sich. Boris R. war ebenfalls mit drei Kollegen dabei, aber unbewaffnet.
Beim folgenden Streit schoss laut Anklageschrift Jeton G. dreimal gezielt auf Boris R. und dessen Kollegen. Boris R. wurde von einem oder gar zwei Projektilen getroffen. Er erlitt einen Rumpfdurchschuss und verblutete noch am Tatort. Sein neben ihm wegrennender Begleiter blieb unverletzt.