Der Richter verurteilt den Vater wegen Schüssen ins Trottoir, sein Sohn ist des Mordes angeklagt.

Vor dem Zürcher Obergericht stand am Donnerstag ein 69-jähriger Schweizer, der in einer Sommernacht 2017 vor dem ehemaligen Restaurant Forum im Kreis 4 zwei Warnschüsse aufs Trottoir abgefeuert hatte. Der Schütze flüchtete, konnte am nächsten Tag von der Stadtpolizei Zürich aber verhaftet werden. 

Der Mann ist der Vater von Jeton G., der 2015 auf der Wehntalerstrasse in Affoltern einen 30-Jährigen erschossen hatte. Der heute 34-jährige Jeton G. steht deshalb im September wegen Mordes vor Gericht. 

Am gestrigen Prozess verlangte der Vater, welcher 1975 aus dem Kosovo in die Schweiz eingereist war und 2000 eingebürgert wurde, einen Freispruch vom Vorwurf der mehrfachen Gefährdung des Lebens. Trotz der langen Aufenthaltsdauer in der Schweiz musste die Verhandlung mit Hilfe eines Dolmetschers geführt werden, wie der «Tages-Anzeiger» schreibt.

Das Bezirksgericht Zürich hatte den Mann vor einem Jahr wegen mehrfacher Gefährdung des Lebens und Verstössen gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten bedingt, abzüglich 82 Tage Untersuchungshaft, verurteilt. Zudem wurde beim IV-Rentner Bargeld in der Höhe von 22000 Franken beschlagnahmt. 

«Hatte Angst vor Rache»

Der Beschuldigte sagte, dass er sich bedroht gefühlt habe. Denn vor dem Restaurant war es zwischen zwei ihm unbekannten Personengruppen zu einer Auseinandersetzung gekommen, dabei gingen auch Gläser in die Brüche. Er habe gemeint, der Streit richte sich gegen ihn, weil er der Vater von Jeton G. sei. Seine Familie sei in dieser Zeit telefonisch bedroht worden. Deshalb habe er zwei Warnschüsse abgefeuert.

Sein Verteidiger Valentin Land­mann, sagte, dass laut Gutachten keine lebensgefährliche Situation bestanden habe, jedoch ein gewisses Verletzungspotenzial für die anwesenden Personen. Deshalb liege keine Gefährdung des Lebens vor. Sein Mandant sei lediglich wegen illegalen Waffenbesitzes zu einer bedingten Geldstrafe zu verurteilen. 

Das Obergericht folgte jedoch der Vorinstanz, kürzte aber die bedingte Freiheitsstrafe von 24 auf 14 Monaten. Dafür muss der Beschuldigte aus dem beschlagnahmten Geld die Gerichtsgebühren und Anwaltskosten bezahlen. Er habe mit den Schüssen die Anwesenden der Lebensgefahr ausgesetzt, sind die Richter überzeugt.