Der Intensivtäter, der 2015 in Zürich-Affoltern einen Kampfsportler von hinten erschossen hat, ist vom Obergericht wegen vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 16,5 Jahren verurteilt worden. 

Es war ein eigentlicher Showdown – eine Machtprobe – zwischen zwei verfeindeten Gruppen, welcher sich am frühen Morgen des 1. März 2015 auf der Wehntalerstrasse in Zürich-Affoltern abspielte. Auf der einen Seite stand der heute 37-jährige Jeton G.* mit seinen Begleitern, auf der anderen Seite der Kampfsportler und das spätere Opfer Boris R.* und seine Kollegen. 

Die beiden Männer waren schon lang verfeindet und hatten sich in jener Nacht zu einem Treffen verabredet. Doch schon nach kurzer Zeit eskalierte die Situation – verbal und tätlich. Ein Pfefferspray wurde eingesetzt, dann folgten die Fäuste und am Ende zückte Jeton G. einen Revolver und schoss laut Anklage «dreimal auf den wehrlosen, flüchtenden Boris R.». Der 30-Jährige erlitt einen Rumpfdurchschuss, verblutete und starb noch am Tatort.

MMA-Kämpfer Boris R. verblutete noch am Tatort.
Bild: Zvg

Am Mittwochabend verurteilte das Zürcher Obergericht den 37-jährigen Schützen wegen vorsätzlicher Tötung und weiteren Delikten zu einer Freiheitsstrafe von 16,5 Jahren. «Es besteht nicht der geringste Zweifel an der Täterschaft von Jeton G.», sagte der Vorsitzende. Der Beschuldigte habe in der Untersuchung wörtlich gesagt: «Ich bin es zu hundert Prozent gewesen.» Auf eine Verwahrung wurde verzichtet, die rechtlichen Voraussetzungen seien dazu nicht gegeben.

Ein Kampf «Mann gegen Mann» 

Der Verteidiger von Jeton G. hatte am Prozess gesagt, dass die Initiative zum Treffen vom MMA-Kämpfer Boris R. ausgegangen sei, welcher zuvor Jeton G. und seine Familie telefonisch bedroht und beleidigt habe. «Es sollte zu einem Kampf ‘Mann gegen Mann’ kommen. Boris R. wollte zeigen, wer auf der Strasse der Chef ist.» Sein Mandant habe in Notwehr gehandelt. Zudem sei nicht auszuschliessen, dass der Schuss irrtümlich von einem Begleiter von Boris R. abgefeuert wurde. Deshalb fordere er einen Freispruch nach dem Grundsatz: «Im Zweifel für den Angeklagten.»

Für die weiteren angeklagten Delikte (Angriff, falsche Anschuldigung, Behinderung von Amtshandlungen und Verstoss gegen das Waffengesetz) solle Jeton G. zu maximal vier Jahren verurteilt werden. Der Staatsanwalt hatte erneut eine lebenslängliche Freiheitsstrafe und eine Verwahrung gefordert: «Wer in einem hochkriminellen und gewaltaffinen Umfeld eine tödliche Waffe mitnimmt, muss damit rechnen, dass sie eingesetzt wird.»

Gewalttätig seit seiner Jugend

Gewalt zieht sich bei Jeton G. wie ein roter Faden durch seinen Lebenslauf. Der dreifache Familienvater, Sozialhilfeempfänger und Schweizer mit kosovarischen Wurzeln ist schon ab dem elften Lebensjahr mit dem Gesetz in Konflikt gekommen: Delikte wie Raub, einfache Körperverletzung und Angriff und zuletzt das Tötungsdelikt im reifen Alter von 31 Jahren als trauriger Höhepunkt seiner kriminellen Biographie. Der Psychiater sprach im Gutachten von einer dissozialen Persönlichkeitsstörung, gezeichnet durch Empathielosigkeit, Verantwortungslosigkeit und Missachtung der Normen, sehr geringe Frustrationstoleranz und eine niedrige Schwelle zu gewalttätigem Verhalten. 

Das Bezirksgericht Zürich hatte Jeton G. im März 2020 wegen vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 16,5 Jahren verurteilt. Zudem kommen noch 3,5 Jahre hinzu, welche ihm das Obergericht im Oktober 2015 wegen anderer Gewaltdelikten auferlegt hat – alles in allem 20 Jahre.

*Namen der Redaktion bekannt.