Für Angehörige und Freunde ist es kaum zu ertragen. Seit Jahren fehlt von ihren Liebsten jede Spur. Tatsächlich sind die Vermissten-Listen der Polizeikorps lang. Darunter Anzeigen, die mehr als 30 Jahre alt sind. Crime Schweiz zeigt in einer Serie, mit welchen Informationen nach den Verschollenen gesucht wird.

Als vermisst gilt in der Schweiz eine Person, die durch besondere Ereignisse wie psychischer Verfassung, durch einen Unfall oder durch ein Verbrechen ohne weiteren Hinweis verschwindet. Im Schnitt sind das 4700 Vermissten-Fälle pro Jahr. Bei einem Teil der angezeigten Fälle melden sich die Betroffenen nach wenigen Tagen wieder – am Leben und unversehrt. Doch es gibt Fälle, die über Jahre ungelöst bleiben. Im Kanton Aargau sind es aktuell deren zwei.

Mirjam Scherrer-Peyer (61)

Am 15. November 2012 verlässt die damals 52- jährige Mirjam Scherrer-Peyer ihren Wohnort in Vordemwald. Seither fehlt von ihr jedes Lebenszeichen.

2018 entdecken Spaziergänger in einem Wald im deutschen Bad Säckingen den Schädel einer Frau mittleren Alters. Es wird vermutet, dass es sich dabei um die Überreste von Mirjam Scherrer-Peyer handeln könnte. Eine Radiokarbon-Untersuchung zeigte allerdings, dass es sich dabei um eine falsche Spur handelte, da der Schädel bereits 200 Jahre alt war.

Fundort des Schädels in Bad Säckingen
Bild: Polizei Freiburg

Markus Staudenmann (56)

Zuletzt wurde der Vermisste am 15. April 2009 an seinem Wohnort in Windisch gesehen. Er stieg damals auf sein Fahrrad und gab an, dass er in Brugg den Zug nach Zürich nehmen wollte. Doch dort ist er nie angekommen.

Ein wichtiges Erkennungsmerkmal von Markus Staudenmann ist sein Muttermal an der Oberlippe.

Was passiert, wenn die vermisste Person nicht gefunden wird?

Ein Jahr nach einer lebensgefährlichen Situation oder fünf Jahre nach dem letzten Lebenszeichen kann eine Verschollenheit beantragt werden. Verschollen ist eine Person, deren Aufenthalt während längerer Zeit unbekannt ist, ohne dass Nachrichten darüber vorliegen, ob sie in dieser Zeit verstorben ist oder nicht.

Nach Schweizer Recht gilt auch eine Person als verschollen, die ohne eine Nachricht zu hinterlassen, den Kontakt zu ihrem früheren Umfeld abbricht. Haben Behörden eine erwachsene und mündige Person ausfindig gemacht, dürfen sie nur mit deren Einverständnis andere über den Aufenthaltsort informieren. 

Hinweise über den Verbleib der vermissten Personen nimmt die Kantonspolizei Aargau unter der Telefonnummer 062 835 81 81 entgegen.