Der Bundesrat hat zum Schutz der Bevölkerung die Situation in der Schweiz als ausserordentliche Lage eingestuft. Seit dieser Woche gilt: In der Öffentlichkeit dürfen sich Gruppen mit mehr als 15 Personen nicht mehr aufhalten. So greift die Polizei durch.
Die neuen Corona-Richtlinien schränken die Öffentlichkeit ein. Wer sich im öffentlichen Raum aufhalten will, muss sich an folgende Regeln halten:
Das schreibt die Covid-19-Verordnung 2 vor
Polizeipatrouille fordern solche Gruppen, die soziale Verantwortung wahrzunehmen und sich freiwillig zu zerstreuen. Betroffene sind gemäss den neuen Corona-Richtlinien verpflichtet, dieser Anweisung Folge zu leisten. Damit sind Veranstaltungen untersagt, dazu zählen auch Demonstrationen und Mahnwachen. Ebenfalls betroffen sind sportliche Veranstaltungen bei denen das «social distancing» nicht eingehalten werden kann.
Was droht bei einer Weigerung?
Für die Verweigerer kann das richtig teuer werden. Zunächst spricht die Polizei eine Wegweisung aus. Hält sich die Gruppe dennoch nicht daran, kommt es zu einer Busse. Als schärfstes Mittel bleibt der Polizei die Verzeigung. Hier droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
Darf ich im privaten Raum feiern?
Das Verbot von Veranstaltungen gilt auch in privaten Räumen. Davon ausgenommen sind Geburtstagsessen oder ein Fondue-Abend mit nicht mehr als acht Personen.
Mussten alle Restaurants schliessen?
Ja, ausser sie haben ihren Betrieb auf Take-Away umgestellt. Das ist der Fall, wenn die Betreiber alle Tische und Stühle weggeräumt haben und die Personen, die Waren beziehen, das Lokal sofort wieder verlassen. Betriebe, die sich nicht daran halten, werden abgemahnt. Wird die Weisung nicht befolgt, kommt es zu einer Verzeigung wegen des Verstosses gegen die Covid-19-Verordnung 2.
Was gilt bei Kindern auf dem Spielplatz?
Hier empfiehlt die Polizei: Gleichzeitig sollten nicht mehr als fünf Kinder miteinander spielen. Hier handelt es sich aber lediglich um eine Orientierungshilfe.