An der Schweizer Grenze gehen den Zollbehörden immer mehr Schmuggler ins Netz. Die entdeckte Schmugglerware reicht von exotisch bis skurril.
Der letzte grosse Fang gelang dem Schweizer Zoll am 26. Mai am Grenzübergang in Kreuzlingen TG. Zwei Männer aus Gambia wollten in einem Fernbus in die Schweiz einreisen. Der Car wurde kontrolliert, und in den Gepäckstücken der Männer entdeckten die Zollbeamten eine grosse Menge Bargeld. Sie hatten Euro-Noten im Wert von über 390’000 Franken dabei. Dazu führten sie 140 Mobiltelefone und zehn Tablets mit sich.
Wie sich herausstellte, waren zahlreiche Handys in Deutschland als gestohlen gemeldet. Die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen leitete sofort eine Strafuntersuchung wegen schwerer Geldwäscherei ein.

Bild: Eidgenössische Zollverwaltung
Es ist längst kein Einzelfall. An den Grenzen zur Schweiz hat der Schmuggel Hochkonjunktur. Das zeigen auch die kürzlich veröffentlichten Zahlen des Hauptzollamtes im deutschen Singen. Demnach sind 2018 entlang des Rheins deutlich mehr Schmuggler erwischt worden. Insgesamt waren es 7’136 Fälle, die das Amt zur Anzeige brachte. Das sind zehn Prozent mehr als noch im Jahr zuvor. Gleich um das Fünffache gegenüber 2017 stieg die Höhe des sichergestellten Bargeldes an, das illegal über die Grenze gebracht wurde. Das Hauptzollamt Singen vermeldet 10,8 Millionen Franken, die am Fiskus vorbeigeschleust werden sollten.
Aktuelle Zahlen aus der Schweiz für das letzte Jahr liegen derzeit noch keine vor. Doch der Blick auf die veröffentlichten Erfolgsmeldungen der Eidgenössischen Zollverwaltung in den letzten Wochen zeigt, auf was die Zöllner da alles stossen:
Donnerstag, 23. Mai
Beim Grenzübergang in Basel reiste ein 25-Jähriger Schweizer mit seinem Wagen von Deutschland her in die Schweiz ein. Bei der Kontrolle seines Fahrzeuges stellten die Zoll-Mitarbeiter 170 pyrotechnische Fackeln sicher. Da der Mann aus der Zentralschweiz keine entsprechende Bewilligung vorweisen konnte, wurden die Fackeln sichergestellt.
Bei der Befragung gab er an, dass das Pyromaterial für seine Fasnachtsclique bestimmt sei. Pyrotechnisches Material ist in der Schweiz gemäss Sprengstoffgesetz genehmigungspflichtig und darf ohne Erlaubnis nicht eingeführt werden. Gegen den Mann wird ein Strafverfahren eröffnet. Ihm droht eine Busse oder eine Freiheitsstrafe.

Bild: Eidgenössische Zollverwaltung
Montag, 13. Mai
Dieses Material war für verschiedene Coiffeur-Geschäfte in Zürich bestimmt – und kam illegal über die Grenze. Zwei Iraker reisten mit zwei Tonnen Coiffeur-Produkten wie Shampoo, Haarwachs, Haarspray und Gel in ihrem Lieferwagen bei Basel in die Schweiz ein. Mit den Produkten auf der Ladefläche war das Fahrzeug zudem deutlich überladen.
Die beschuldigten Männer wurden wegen Verstosses gegen das Strassenverkehrsgesetz angezeigt. Neben einer Busse, müssen sie zudem Zoll- und Mehrwertsteuerabgaben in der Höhe von mehreren Tausend Franken nachbezahlen.

Bild: Eidgenössische Zollverwaltung
Sonntag, 28. April
Für die Mitarbeiter der Zollverwaltung am Grenzübergang Castasegna GR gehört dieser Schmuggelversuch auch zu den eher skurrilen. Mit einem 30 Zentimeter langen Walrosszahn und zwei russischen Offiziers-Dolchen wollte ein 72-jährigen Ukrainer von Italien her in die Schweiz einreisen.
Wie bei Elefanten bestehen auch bei Walrössern die Zähne aus Elfenbein und sind gemäss dem CITES-Artenschutzabkommen geschützt. Mit einer Klingenlänge von 21 Zentimetern verstossen die Dolche zudem gegen das Waffenrecht. Der Walrosszahn und die Waffen wurden beschlagnahmt. Der Mann wurde wegen Verletzung der Einfuhrbestimmungen gebüsst.

Bild: Eidgenössische Zollverwaltung
Samstag, 4. Mai
Grenzübergang Kohlenstrasse in Basel: Ein 26-jähriger Schweizer wollte von Frankreich her kommend verbotene Dopingmittel in die Schweiz einführen. Wie sich bei der Kontrolle herausstellte, waren die Substanzen unter dem Fahrer- und Beifahrersitz versteckt. Die Zoll-Mitarbeiter stellten 62 Packungen mit diversen Injektionen und Tabletten sicher. Die Substanzen sind in der Liste der Dopingwirkstoffe- und Präparate des Sportförderungsgesetzes als Dopingmittel verzeichnet.
Bei der Befragung gab der Mann an, die Tabletten und Injektionen im Wert von rund 1’000 Franken bei einem Freund in Frankreich gekauft zu haben. Die Dopingmittel wurden beschlagnahmt, der Fall zur weiteren Abklärung der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt übergeben.

Bild: Eidgenössische Zollverwaltung
Mittwoch, 24. April
Am Flughafen Kloten finden die Zollbeamten bei einer Frau aus Kamerun mit Wohnsitz in der Schweiz zerstückeltes Schlangenfleisch. Sofort übergeben sie das 3,5 Kilogramm schwere Paket dem Grenztierarzt des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Wie sich herausstellt, stammte das Fleisch von einem Weissbauchschuppentier und einer Gabunviper. Wer Fleisch von wildlebenden Tieren in die Schweiz einführt, verstösst sowohl gegen seuchenpolizeiliche Vorschriften als auch gegen Artenschutzbestimmungen. Die 26-jährige Frau muss deshalb mit einem Strafverfahren rechnen.
Tierschutzbehörden schlagen schon länger wegen der missbräuchlichen Verwendung von Buschfleisch Alarm. Schätzungsweise 30 Prozent dieses Fleisches stammt von geschützten Tierarten – beispielsweise von Schuppentieren, Meerkatzen oder Ducker (afrikanische Antilopen). In Afrika erreicht der Handel mit Buschfleisch jährlich einen Umfang von rund fünf Millionen Tonnen.

Bild: Eidgenössische Zollverwaltung