Das Bundesgericht hat eine bedingte Strafe von 15 Monaten für einen
Taubenzüchter bestätigt.
Sie werden Kamikazetauben genannt. Tauben, die mit Gift bestrichen und dann freigelassen werden in der Hoffnung, dass sie von einem Habicht oder Wanderfalken geschlagen und gefressen werden. Das Ziel ist, dass die Greifvögel am Gift sterben. Ein 39-jähriger Kosovare stritt bis vor Bundesgericht ab, dass er ein solcher Greifvogel-Hasser sei.
Obwohl die Polizei bei ihm zu Hause Gift und eine Markierungsflasche gefunden hatte. Und obwohl sich eine mit Gift beschmierte und mit Farbe markierte Taube in seinem Schlag befand. Diese Kamikazetaube flog sogar immer wieder in den Schlag zurück – trotz Verscheuchungsversuchen, wie es in einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts heisst. Der Kosovare behauptete standhaft, es sei nicht seine Taube.
Gutachten von Zoologen
Das Bundesgericht klärte den Sachverhalt gründlich ab. Es liess von einem promovierten Zoologen und Taubenexperten ein Gutachten erstellen. Dieser kam zum Schluss: Es müsse die Taube des Beschwerdeführers sein. Auch deshalb wies das Gericht in Lausanne die Beschwerde ab und brummte dem Kosovaren Gebühren von 1200 Franken auf, wie der “Tages-Anzeiger” schreibt. Damit ist das Urteil der Vorinstanz rechtskräftig. Für die Richter in Lausanne war klar: Das Obergericht hat den Sachverhalt überzeugend dargelegt.
Es hatte den Mann im Dezember 2017 wegen mehrfacher Tierquälerei und weiterer Delikte zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15Monaten und einer Busse von 1500Franken verurteilt. Damals sprach der Oberrichter von einem «heimtückischen Vergiften» und einem «niederträchtigen Vorgehen». Er bestätigte nicht nur die Schuldsprüche des Bezirksgerichts Bülach, er erhöhte auch die Strafe deutlich – von einer bedingten Geldstrafe zu einer bedingten Freiheitsstrafe. «Wir hoffen, dass das Urteil in der Szene Beachtung findet», kommentierte der Richter den Entscheid.
Kein Einzelfall
Offenbar wollte der Verurteilte die Raubvögel vergiften, weil diese immer wieder Jagd auf seine Tauben machten. In der Szene der Taubenzüchter sprach sich diese Methode herum.
Der 39-jährige Kosovare ist nicht der einzige im Kanton Zürich verurteilte Taubenzüchter. Das Bezirksgericht Dielsdorf verurteilte 2016 einen Schweizer mit albanischen Wurzeln zu einer bedingten Freiheitsstrafe von elf Monaten und einer Busse von 4000Franken. Der Mann akzeptierte das Urteil.