Die Richter erhöhen die Strafe für Kosovaren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung.

Freispruch und eine Entschädigung von über 160 000 Franken oder mehrere Jahre ins Gefängnis? Für einen heute 40-jährigen Kosovaren ging es am Prozess vor dem Zürcher Obergericht am Donnerstag um viel. Der Geschäftsführer einer Bar in einer Agglomerationsgemeinde und Familienvater hat im März 2016 im Streit zweimal mit einem Messer auf einen Serben eingestochen. Er traf ihn an Oberarm und Rücken. Dass das Opfer nicht lebensgefährlich verletzt wurde, war einzig dem Zufall zu verdanken – der Stich drang bis auf einen Brustwirbelknochen ein. Der Kosovare stellte sich gleichentags der Polizei und sass total 27 Monate im Gefängnis.

Was war an jenem Morgen in der Früh im Club passiert, dass der bis anhin unbescholtene Mann zum Messer griff? Ein ungebetener Gast war damals in den Club gekommen und hatte sich mit der Service-Angestellten gestritten. Es war ihr damals 25-jähriger Ex-Freund aus Serbien, mit dem die Frau zwei Tage vor dem Vorfall Schluss gemacht hatte. Die Frau arbeitete seit Ende Januar 2016 illegal in der Bar. Weil sie ihren Freund auf allen sozialen Netzwerken blockiert hatte, reiste dieser extra von Serbien in die Schweiz. Nach dem ersten Gespräch mit der Frau verliess er die Bar und kehrte einige Stunden später wieder in die Bar zurück, wo es um 5 Uhr in der Früh zur Messerattacke kam.

Erneut begann das Paar zu streiten, diesmal mischten sich der Geschäftsführer und zwei weitere Männer ein. Es kam zu einem heftigen Gerangel, die Fäuste flogen, und der Kosovare zückte das Messer. Während der Beschuldigte am Prozess vor dem Bezirksgericht Dietikon im März 2017 die Messerstiche noch bejaht und von Notwehr gesprochen hatte, verweigerte er am gestrigen Prozess auf Anraten seines neuen Verteidigers die Auskunft, wie der “Tages-Anzeiger” schreibt.

Verteidiger geht in Offensive

Vor dem Bezirksgericht hatte er damals gesagt, er sei stark betrunken gewesen und habe zum Messer gegriffen, um einen Schlag des Opfers abzuwehren. Sein damaliger Verteidiger hatte einen Notwehr-Exzess geltend gemacht und eine einjährige bedingte Freiheitsstrafe gefordert. Die Staatsanwältin verlangte sechseinhalb Jahre wegen versuchter vorsätzlicher Tötung. Das Gericht verurteilte ihn zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe.

Am Prozess ging der neue Verteidiger des Kosovaren in die Offensive. Er sprach von einer haarsträubenden und einseitigen Untersuchung. Es seien insgesamt vier Personen ins Gerangel involviert gewesen. Die Staatsanwältin habe nur auf den Geschäftsführer fokussiert. Jeder der vier hätte der Messerstecher sein können. Er verlangte einen Freispruch «in dubio pro reo» sowie eine Entschädigung von 200 Franken pro Tag für die 27-monatige Untersuchungsund Sicherheitshaft.

Für die Staatsanwältin, die am Obergericht ebenfalls Berufung einlegte, ist es unverständlich, warum das Bezirksgericht den ordentlichen Strafrahmen von fünf Jahren für vorsätzliche Tötung unterschritten hat. Dass es eine versuchte Tat war und dass Alkohol im Spiel war, reiche für ein solch mildes Urteil nicht. Es habe keine Notwehrsituation vorgelegen, der Beschuldigte habe bewusst und gewollt zugestochen.

Für das Obergericht war die Untersuchung professionell geführt worden. Der Vorsitzende Rolf Naef verwahrte sich gegen die unsachlichen und polemischen Vorwürfe der Verteidigung. Das Gericht verurteilte den Beschuldigten wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu fünfdreiviertel Jahren Freiheitsstrafe. Der Kosovare habe im Zuge der Untersuchung gesagt, dass er das Messer gepackt und bis zum Schluss in der Hand gehabt habe. Es habe keine Notwehrsituation vorgelegen. Der Beschuldigte habe bewusst und gewollt in den Rücken des Serben gestochen. Dass die Vorinstanz den Strafrahmen mit vier Jahren unterschritten hat, ist für das Obergericht unverständlich. Es sah keine aussergewöhnlichen Gründe für eine Strafminderung.