Er könnte selber schon Grossvater sein. Doch das hielt einen 64-jährigen Mann aus Polen nicht davon ab, in Zürich Senioren abzuzocken. Jetzt hat ihn die Zürcher Staatsanwaltschaft wegen mehrfachem vollendeten Enkeltrick-Betrug angeklagt. Der Mann gilt als Teil eines organisierten Netzwerkes.
Die Masche ist ganz bewusst auf ältere Menschen ausgerichtet. Und Anfang Mai 2021 gerieten Zürcher Senioren ins Visier der kriminellen Organisation. Darunter eine 82-jährige italienisch sprechende Frau. Eines Tages klingelt bei ihr das Telefon und die Stimme am anderen Ende erzählt von ihrer Enkelin, die dringend Hilfe brauche. Sie sei an Corona erkrankt, schwebe in Lebensgefahr und habe kein Geld mehr für die Behandlungskosten. Die Frau fragt, wie viel Geld denn nötig sei. Die Summe von 21’000 Franken wird genannt.
Die Stimme am anderen Ende der Leitung drängt zur Geldübergabe. Sie schlägt vor, dass ein Bekannter der Enkelin vorbeikommen könne. Die Frau willigt ein, es wird ein Termin vereinbart. Doch was die Betrüger zu diesem Zeitpunkt nicht wissen, die Seniorin hat längst Verdacht geschöpft und die Polizei alarmiert. Bei der Übergabe am 5. Mai klicken für den Geldboten die Handschellen.
Untersuchungsverfahren abgeschlossen
Und genau diesen Geldboten hat die Zürcher Staatsanwaltschaft nun angeklagt. Sie hat das eingeleitete Untersuchungsverfahren abgeschlossen. Die Behörde wirft dem 64-jährigen Mann aus Polen vor, mehrere Betrugsdelikte zum Nachteil von Zürcher Senioren begangen zu haben. Konkret geht es um zwei vollendete Enkeltrick-Betrugsfälle mit einer Deliktsumme von rund 45’000 Franken, wie die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl in ihrer Medienmitteilung schreibt. Dabei zeigt sich auch, dass es die Täter nicht nur auf Bargeld abgesehen haben. Sie erbeuteten auch Schmuck im Wert von rund 15’000 Franken. Der Mann soll zudem noch bei drei weiteren Betrugsversuchen ohne Geldübergabe beteiligt gewesen sein.
Der mutmassliche Täter muss sich nun für die ihm vorgeworfenen Delikte vor Gericht verantworten. Die Zürcher Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren sowie eine Anordnung einer Landesverweisung von 12 Jahren. Wann es zum Prozess kommen wird, ist derzeit noch nicht bekannt.
Das rät die Polizei bei Anrufen unbekannter Personen
- Seien Sie misstrauisch und stellen Sie Kontrollfragen oder rufen Sie die Person über eine Ihnen bereits bekannte Nummer zurück
- Gehen Sie am Telefon nie auf eine Geldforderung ein
- Informieren Sie immer eine Vertrauensperson über verdächtige Telefonanrufe
- Übergeben Sie nie Bargeld oder Wertsachen an eine Ihnen unbekannte Person
- Melden Sie sich immer bei der Polizei, wenn Sie Opfer eines Betrugs oder Betrugsversuchs geworden sind.