Er verwendete den Schlüsselanhänger «wie eine Peitsche». Das Zürcher Obergericht hat einen 61-jähriger Schweizer verurteilt, weil dieser mit gewaltsamen Erziehungsmethoden ein Hündchen schwer verletzte.
«Erstunken und erlogen», sagte der Beschuldigte am Prozess vor dem Zürcher Obergericht zu den Aussagen, welche ein zehnjähriges Mädchen bei der Polizei gemacht hatte. Dieses hatte nämlich an einem Novembertag 2018 das Hündchen ihrer Grossmutter in Volketswil ohne an der Leine zu halten «Gassi geführt» und es wollte nicht zu ihr zurückkommen. Da kam es zur Begegnung mit dem Beschuldigten.
Das Hündchen der Rasse «Prager Rattler» erlitt an diesem Tag schwere Verletzungen. Ein Schädel-Hirn-Trauma, eine rund zwei Millimeter grosse Kopfwunde und eine Fraktur des Schädelknochens. Das führte vorübergehend zu Lähmungserscheinungen und epileptischen Anfällen. Es musste während fünf Tagen im Tierspital behandelt werden. Kostenpunkt: über 2000 Franken.
Anwalt forderte Freispruch
Der Beschuldigte gab vor Gericht an, er habe das Tier nicht geschlagen. Im Gegenteil, er habe den Schlüsselbund lediglich neben den Hund hingeworfen, um ihn zu erschrecken und dazu zu bringen, zum «Herrchen«» zurückzulaufen, in diesem Fall zum Mädchen. Wie dann die Verletzungen entstanden seien, wollte der Richter wissen. Der Beschuldigte antwortete, dass sich der Hund selbst verletzt habe, als er sich unkontrolliert zum Nachbarhaus entfernte und dort den Kopf an einem Stuhl anschlug.

Sein Anwalt verlangte einen Freispruch. «Mein Mandant wollte den Hund nie verletzten und nur dem Mädchen helfen», wie er ausführt. Der Beschuldigte sei ein Tierfreund und kein Hundehasser. Die beschriebene Erziehungsmethode sei von Fachleuten anerkannt. Mit so genannten Wurfketten, welche in die Nähe des Hundes geworfen würden, erschrecke man das Tier, und das negative Erlebnis würde den Hund zu einer Verhaltensänderung bewegen. Kurz: «Es handelt sich um einen Bagatellfall.»
«Ungefragte und besserwisserische» Einmischung
Für den Staatsanwalt hingegen war es Tierquälerei und Sachbeschädigung. Er verlangte eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 30 Franken. «Der Beschuldigte hat sich ungefragt und besserwisserisch in eine fremde Angelegenheit eingemischt und wollte den kleinen Hund erziehen.»
Das Obergericht glaubte den «äusserst glaubhaften Aussagen» des Mädchens und sprach den 61-Jährigen wegen Tierquälerei und Sachbeschädigung diese Woche schuldig. Es erhöhte die bedingte Geldstrafe von 72 Tagessätzen zu 30 Franken – wie dies das Bezirksgericht Uster ausgesprochen hatte – auf 130 Tagessätze zu 30 Franken. Zudem muss der 61-Jährige die Gerichtskosten in der Höhe von einigen tausend Franken übernehmen.