Ein Projektmanager wird beschuldigt, ein weibliches Mitglied einer Königsfamilie von einem Golfstaat beschimpft und intime Fotos sowie Filme von ihr im Internet veröffentlicht zu haben – er ist ein Wiederholungstäter.
Der Fall ist aussergewöhnlich: Der 61-jährigen Projektmanager aus dem Zürcher Unterland muss sich demnächst vor Gericht verantworten, weil er eine Frau beschimpfte, sich über ihren Köper lustig machte und intime Fotos sowie Filme auf eine Internet-Plattform veröffentlichte. Beim Opfer handelt es sich laut Strafbefehl um ein weibliches Mitglied einer Königsfamilie eines arabischen Golfstaates.
Der Mann, welcher mit dem Opfer in der Schweiz eine vierjährige Beziehung hatte, soll zwischen Oktober 2017 und Dezember 2019 Aufnahmen gemacht und sie im März 2020 auf einer Internetplattform veröffentlicht haben. Es handelt sich um Aufnahmen, «in welchen sie in intimen Momenten mit ihm zu sehen und/oder zu hören ist», heisst es im Strafbefehl.
Aufnahmen mit dem Vermerk «exklusiv» angepriesen
Die Nackt- und Sexaufnahmen soll er ohne ihr Wissen und/oder Einverständnis gemacht und sie dann im Internet veröffentlicht haben. Dabei erwähnte er ihren Namen und schrieb, dass es sich um «exklusive» Bilder einer Frau aus der königlichen Familie handle.
Laut Strafbefehl bezichtigte der Mann die Frau auf diversen Sozialen Medien zudem Uhren gestohlen zu haben, womöglich als Prostituierte tätig und eine Lügnerin zu sein, für eine hohe Summe einen Mann geheiratet zu haben und den Beschuldigten bei einem Grundstückskauf in den Golfstaaten getäuscht und nur aus finanziellen Motiven mit ihm eine Beziehung gehabt zu haben.
Nicht genug: Der Mann wird auch beschuldigt, dass er Karikaturen von ihr veröffentlichte und sich über ihren Körperbau mokierte. Beispielsweise, dass sie hässlich sei und einen monströsen und dicken Körper habe («das Gewicht können Sie sich nicht vorstellen» oder «sie sei ein aufgeblasener Ballon mit roten Lippen»).
Wegen Beschimpfung bereits verurteilt
Gegen den Strafbefehl der Staatsanwältin wegen Verletzung der Privatsphäre durch illegale Aufnahmen sowie übler Nachrede und Beschimpfung hat der Beschuldigte Einsprache erhoben, so dass der Fall demnächst vom Gericht beurteilt werden muss.
Die Staatsanwältin fordert eine unbedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 30 Franken (3600 Franken) sowie Verfahrenskosten von 1000 Franken, total 4600 Franken. Der Mann soll die Geldstrafe bezahlen, weil er schon im Juni 2019 zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden war und in der Probezeit wieder straffällig wurde. Schon damals hatte er die Frau mit ähnlichen Vorwürfen und Beschimpfungen in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Sie war es auch, welche erneut eine Anzeige gegen den Projektmanager eingereicht hat.