Die Verjährungsfrist für Morde liegt heute in der Schweiz bei 30 Jahren. Das will SVP-Nationalrat Mike Egger ändern – und reicht in Bundesbern einen politischen Vorstoss ein. In einem Gastbeitrag erklärt er, warum das notwendig ist.

«Unsere Nachbarländer Deutschland und Österreich sind fortschrittlicher. So ist in Deutschland Mord unverjährbar, in Österreich und Lichtenstein geht das Strafgesetz noch weiter, so können dort Freiheitsstrafen von 10 bis 20 Jahren oder mit lebenslangen Freiheitsstrafen nicht verjähren. Allerdings muss berücksichtig werden, dass 20 Jahren nach der Tat nur noch eine Höchststrafe von 20 bzw. 10 Jahren verhängt werden kann. 

In der Schweiz wird die Verjährung oft mit dem Institut der strafrechtlichen Verjährung in der Rechtsordnung begründet. Dieses soll in erster Linie auf dem Recht auf Vergebung und Vergessen und auf die heilende Wirkung des Zeitablaufs beruhen.

«Ich kann mich bei den Angehörigen von Opfern nur entschuldigen»

Mike Egger, SVP-Nationalrat

Persönlich kann ich mich für eine solche Antwort bei den Angehörigen von Opfern, bei denen das Verbrechen verjährt ist, nur entschuldigen. Mit dieser Aussage wird klar gemacht, dass die Befürworter der Verjährung von Mord den Täterschutz dem Opferschutz vorziehen. Bezüglich der nicht gegebenen Notwendigkeit, welches ebenfalls als gewichtiges Argument in der Debatte aufgeführt wird, erinnere ich gerne an den Kristallhöhlen-Mord im Jahr 1982, den fünffach Mord von Seewen 1976, oder an den zwar noch nicht verjährten, aber ebenfalls nicht geklärten Zoo-Mord in Bad Ragaz aus dem Jahr 2012. 

Der Kristiallhöhlen-Mord. Dieses Bild ist das letzte der beiden Mädchen, die 1982 einem Verbrechen zum Opfer fielen. Foto: PD

Alle drei Fälle bestätigen für mich den klaren Handlungsbedarf, das Strafgesetz entsprechend anzupassen und die Verjährbarkeit von Mord endlich abzuschaffen. Für mich ist klar, dass ein Mord an einer Person niemals, vergessen und somit verjähren darf. Stellen Sie sich vor, dass einer der Fälle aufgeklärt wird und der Täter nicht belangt werden kann, da dies im Gesetz festgeschrieben ist – für mich ein schrecklicher Gedanke! Als Rechtsstaat sollten wir nicht nur gegenüber den Opfern, sondern auch gegenüber den Angehörigen verpflichte sein eine solche Tat, wenn immer möglich aufzuklären und zu bestrafen.

Mit der permanenten Verbesserung der Kriminaltechnologie konnten in den vergangenen Jahren im benachbarten Ausland mehrere Kriminalfälle nach Jahrzehnten aufgeklärt und gelöst werden. Ein weiteres Argument, um auch in der Schweiz die Verjährung endlich aufzuheben und das Gesetz entsprechend anzupassen.

„Ich setze mich mit voller Kraft für eine gesetzliche Anpassung ein.“

Mike Egger

Ich werde mich trotz der knappen Niederlage im Ständerat (19 zu 20 Stimmen) auch im Nationalrat für meinen Vorstoss, welcher eine Lebenslange Strafverfolgung bei Mord fordert mit voller Kraft einsetzen. Falls die Standesinitiative scheitern sollte, bleiben noch weitere Möglichkeiten, welche ich anwenden werde, um hier eine gesetzliche Anpassung zu erwirken – dazu zur gegebenen Zeit mehr.