Einer der drei Räuber, welche im Februar 2016 die Bijouterie Harry Hofmann in der Zürcher Innenstadt überfallen haben, schlug auch in Wuppertal zu.

In den Medien werden sie die Pink-Panther-Bande genannt: Räubernetzwerke aus Belgrad, deren Mitglieder vornehmlich Bijouterie- und Uhrenläden überfallen und enorme Beute machen. Sie planen ihre Taten exakt und gehen professionell vor.

Heute Freitag musste sich ein Pink-Panther-Mitglied vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten: ein 31-jähriger serbisch-kroatischer Doppelbürger. Er ist geständig, im Jahr 2016 an zwei bewaffneten Raubüberfällen auf das Juweliergeschäft Harry Hofmann in der Zürcher Innenstadt sowie auf einen Schmuckladen im deutschen Wuppertal beteiligt gewesen zu sein. Dabei erbeuteten die drei Täter in Zürich Schmuck und Uhren im Verkaufswert von 3,45 Millionen Franken, in Wuppertal waren es «nur» 156’000 Euro.

Schulden und Geldsorgen

Der junge Mann, der beim Eintreten in den Gerichtssaal seiner Schwester in den Zuschauerreihen die Handfläche mit einem roten Herzen hinstreckte, sagte, dass er am Überfall in Zürich mitgemacht habe, damit ihm Schulden in der Höhe von 30’000 Euro erlassen würden. Er lebte zusammen mit seiner Mutter und seiner Schwester in Belgrad. Er habe nur Hilfsjobs ausgeübt, und die Familie habe in finanziellen Nöten gesteckt.

Der Prozess fand am Bezirksgericht in Zürich statt.
Bild: Tages-Anzeiger

Der Mann war im September 2017 beim Grenzübergang nach Bosnien verhaftet und in die Schweiz ausgeliefert worden. Er beteuerte, dass es sich bei den Waffen um Attrappen gehandelt habe. Er hätte niemals Gewalt ausgeübt. Es tue ihm leid und er entschuldige sich beim Verkaufspersonal.

Mit Feuerlöscher Spuren vernichtet

Laut Anklageschrift bereitete der 31-Jährige zusammen mit zwei ihm vorher nicht bekannten Komplizen in Zürich während rund zweier Monate den Überfall vor. Unter anderem war er schon eine Woche vor der Tat im Geschäft und liess sich Verlobungsringe reservieren. Am 20. Februar 2016 schlug das Trio dann zu. Es überfiel den Laden, bedrohte das Personal mit Waffen und räumte Tresor und Schaufenster aus. Nach der Tat floh es mit einem zuvor entwendeten BMW und wechselte kurze Zeit später in einen bereitgestellten Renault. Den Innenraum des BMW besprühten die Täter mit einem Feuerlöscher, um die Spuren zu vernichten.

Im November des gleichen Jahres überfiel der Mann mit zwei anderen Tätern ein Schmuckgeschäft in Wuppertal im Rhurgebiet. Da die Beute nur 156’000 Euro betrug, reduzierten die bis heute unbekannten Hintermänner in Belgrad den anfänglich versprochenen «Lohn» von 30’000 auf 10’000 Euro.

Der Staatsanwalt verlangte für den Täter eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren sowie einen zehnjährigen Landesverweis. Einer seiner beiden Komplizen war bereits im August 2018 vom Bezirksgericht Zürich zu einer 14-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der damals 37-jährige Serbe war an insgesamt neun Raubüberfällen im In- und Ausland beteiligt gewesen. Die Identität des dritten Täters ist nicht bekannt.

Der Komplize wurde 2018 bereits zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt.
Bild: Stadtpolizei Zürich

Laut dem Staatsanwalt ist der Beschuldigte Teil einer kriminellen Organisation, welche die Überfälle im Auftrag von unbekannten Hintermännern durchführt, wie der «Tages-Anzeiger» schreibt. Es sei «sonnenklar», dass die Täter echte Waffen gehabt hätten. Das Verkaufspersonal habe Todesängste ausgestanden, die Räuber hätten skrupellos und rücksichtslos gehandelt. Der Staatsanwalt, welcher sich in den letzten zehn Jahren mit rund 30 Raubüberfällen von Gruppierungen aus Belgrad befassen musste, sagte, dass nur in einem Fall statt einer echten eine Schreckschusspistole eingesetzt worden sei.

«Auf der untersten Hierarchiestufe»

Für den Verteidiger handelt es sich bei seinem Mandanten um einen «kleinen Fisch im Haifischbecken». Der Beschuldigte sei wegen Schulden in die ganze Sache «hineingeschlittert». Der Einkaufswert der Beute habe lediglich die Hälfte des Verkaufswerts von 3,45 Millionen Franken betragen, dies zeige sich auch an der Versicherungsforderung. Sein Mandant sei auf der untersten Hierarchiestufe gestanden, habe er doch beim Scheinkauf der Verlobungsringe nicht vermummt auftreten können und sei von der Überwachungskamera gefilmt worden.

Im Grundsatz «In dubio pro reo» (im Zweifel für den Angeklagten) müsse das Gericht davon ausgehen, dass es sich um eine Waffenattrappe gehandelt habe. Sein Mandant sei wegen der beiden Überfälle mit viereinhalb Jahren zu bestrafen.

Das Gericht sprach den Mann des mehrfachen Raubes und weiteren Delikten schuldig. Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren, wobei er schon über 800 Tage abgesessen hat – ein Jahr mehr als der Staatsanwalt gefordert hatte. Bezüglich der Echtheit der Waffe habe dies der Staatsanwalt nicht beweisen können, daher gingen die Richter von einer Attrappe aus. Der Mann sei zwar nicht Drahtzieher und Planer gewesen, habe aber bei der Ausführung des Überfalls in Zürich eine wichtige Rolle gespielt. Straferhöhend wirkte sich die zweite Tat in Deutschland aus, wo er nicht mehr unter einem Schuldendruck gestanden habe.