Er rammte seinem Opfer eine 11,5-Zentimeter lange Klinge in den Rücken. Der 20-jährige Dominikaner Jose* muss sich dafür am Donnerstag vor Gericht verantworten.

Zum lebensbedrohlichen Angriff kam es im August vor knapp einem Jahr in Zürich. Jose ist an diesem Samstagabend mit seinen Freunden unterwegs. Gegen 23 Uhr wollen sie den Abend an der Seepromenade am Utoquai ausklingen lassen. Doch die Stimmung ist angespannt. Zwischen einem der Männer und seiner Ex-Freundin herrscht Streit. Die Gruppe versucht zu schlichten, es kommt zum Gerangel.

Just in diesem Moment passiert eine weitere Gruppe junger arabischen Männern die Streithähne – worauf die Lage eskaliert. Als ein 18-jähriger Palästinenser zu Boden stürzt, gehen die beiden Gruppen aufeinander los, es kommt zur Schlägerei.

Messer bleibt im Rücken stecken

Doch dabei bleibt es nicht, wie der Blick in die Anklageschrift der Zürcher Staatsanwaltschaft für Gewaltdelikte zeigt. Gemäss der Anklagebehörde zückt Jose ein Messer, das er in seiner Hosentasche mit sich führt und sticht zu. Er rammt die 11,5-Zentimeter lange Klinge mit solcher Wucht in den Rücken des 18-Jährigen, dass das Messer stecken bleibt. Der Jugendliche wird dabei schwer verletzt, erleidet einen Lungenkollaps des linken Lungenflügels, einen sogenannten Pneumothorax.

Für den Angriff muss sich Jose am Donnerstag vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat ihn wegen versuchter Tötung und mehrfacher einfachen Körperverletzung angeklagt. Sie fordert eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren und einen Landesverweis von deren zehn.

Fall sorgte schweizweit für Aufsehen

Dem Opfer gelingt mit dem Messer im Rücken die Flucht, es rettet sich zu Freunden, die in der Nähe stehen. Die Rettungskräfte werden alarmiert. Doch bis die Hilfe zum Verletzten durchkommt, dauert es an diesem Abend länger. Vermummte greifen die Rettungskräfte bei ihrem Eintreffen an. Sie werfen mit Flaschen und Steinen, weitere Gaffer und Mitläufer folgen dem Beispiel. Nur mit Gummischrot, Tränengas und einem Wasserwerfer kann der Mob schliesslich zurückgedrängt werden.

*Name der Redaktion bekannt