Er hatte nur eine Bewilligung für die Arbeit als Zahnarzt-Assistent. Einen 35-jährigen Appenzeller hat das nicht davon abgehalten, auf eigene Rechnung Hand anzulegen. Dafür steht er heute vor Gericht.

Der Mann ist seit 2013 in einem Zahnarzt-Zentrum in der Stadt Zürich angestellt. Zwar verfügt er über eine Grundausbildung, sie reicht aber nicht für eine Bewilligung als Zahnarzt aus. Die Gesundheitsdirektion hat ihm im Dezember 2013 lediglich eine Arbeitsverfügung als Zahnarzt-Assistent ausgestellt.

Doch das interessiert den 35-Jährigen aus dem Kanton Appenzell Ausserrhoden nur wenig. Zwischen Oktober 2014 und Februar 2017 soll er wissentlich und willentlich als Zahnarzt an Zähnen gebohrt und rumgeflickt haben. Selbständig und auf eigene Rechnung. Zu diesem Schluss kommt das Statthalteramt des Bezirks Zürich und verurteilt ihn bereits im Januar 2019 wegen gewerbsmässiger Ausübung des Zahnarztberufs ohne Berufsausübungsbewilligung. So steht es in einem Strafbefehl, der «Bluewin» vorliegt.

Ersatzforderung von 66’000 Franken

Der Beschuldigte setzt sich zur Wehr und legt Rekurs gegen das Urteil ein. Heute kommt es vor dem Zürcher Bezirksgericht deshalb zum Prozess. 

Doch welche Eingriffe hat der Beschuldigte bei seinen Patienten tatsächlich vorgenommen? Gemäss Strafbefehl sind es nicht weniger als 4’000 Positionen im Zahnarzttarif. Er hat Schmelzätzungen durchgeführt, Zähne entfernt, gebohrt und Zahnfüllungen eingesetzt. 

Ein weiterer Vorwurf des Statthalteramtes: Der Beschuldigte habe wiederholt Betäubungsmittel wie Marihuana, Kokain und Heroin konsumiert. Ein Teil der Drogen ist bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt worden. 

Das Bezirksgericht Zürich muss heute darüber entscheiden, ob die Strafe der ersten Instanz gerechtfertigt ist, also eine Busse von 5’000 Franken, die Zahlung einer Ersatzforderung in der Höhe von 66’000 Franken sowie der Eintrag ins Strafregister.

Das Zürcher Bezirksgericht.