Die Fahrt auf einen kontrollierenden Polizisten war keine Gefährdung des Lebens.

Dass ein 68-jähriger Rentner vor Gericht steht, kommt selten vor. Für den Schweizer aus Rapperswil hingegen war es Routine. Bereits fünfmal ist der Mann vorbestraft, und fast immer ging es ums Gleiche: Autofahren, obwohl ihm der Führerschein entzogen war, sowie grobe Verkehrsregelverletzungen. Schon viermal musste er den Fahrausweis abgeben, und dreimal musste er die Prüfung wiederholen. Seit 1984 ist ihm der Fahrausweis auf unbestimmte Zeit entzogen.

Der ausgebildete Fluglotse und Hobbypilot hatte vor über dreissig Jahren mit einem Kollegen Haschisch von Marokko in die Schweiz geflogen. Der Fall flog auf, und er verlor Job, Familie und Fliegerlizenz. Um nach dem beruflichen und privaten Desaster «überleben zu können», nahm er Heroin, wie er am gestrigen Prozess vor dem Bezirksgericht Horgen sagte. Der Rentner war wegen Gefährdung des Lebens, grober Verkehrsregelverletzung und anderer Strassenverkehrsdelikte sowie Drogenkonsums angeklagt. Er war am 12.Dezember 2017 in Zürich-Nord einmal mehr mit einem Auto unterwegs, als er ins Visier von zivilen Drogenfahndern geriet. Als diese ihn auf dem Parkplatz der Denner-Filiale an der Winterthurerstrasse kontrollieren wollten, fuhr er wie «ein Irrer» los, wie es in der Anklageschrift heisst.

Von Metallpfosten gestoppt

Verfolgt von einem Polizeiwagen mit Horn und Blaulicht, raste er über Fussgängerstreifen, touchierte einen Wagen, überholte stehende Kolonen und missachtete zwei Rotlichter. Schliesslich kam der Wagen an einem Metallpfosten auf dem Trottoir der Hirschwiesenstrasse zum Stehen. Obwohl der Mann verhaftet wurde und zwei Tage in Untersuchungshaft verbrachte, sass er acht Tage später wieder am Steuer eines ausgeliehenen Wagens. Er wollte in seinem – von der Polizei beschlagnahmten – Wagen bei einem Abschleppdienst in Adliswil noch persönliche Gegenstände abholen.

Dabei fiel er durch einen «rassigen» Fahrstil, ein allgemein auffälliges Verhalten und eine Alkoholfahne auf. Eine Mitarbeiterin informierte die Polizei, welche den Wagen auf dem Soodring anhalten wollte. Einer der Beamten, mit oranger Polizei-Leuchtweste bekleidet, gab den Haltebefehl, was den Beschuldigten aber nicht daran hinderte, mit einem Schwenker rechts am Polizisten vorbeizufahren. Dieser musste sich mit einem Sprung in Sicherheit retten, ansonstenwäre erlaut Anklageschrift mit grosser Wahrscheinlichkeit getötet oder verletzt worden.

Staatsanwalt Jürg Boll verlangte für den uneinsichtigen Autolenker eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Er erwähnte die fünf einschlägigen Vorstrafen, wovon in zwei Fällen der Mann ebenfalls eine Polizeikontrolle durchbrochen hatte. Das psychiatrische Gutachten habe von einer hohen Rückfallgefahr gesprochen. Zudem attestiert ihm der Psychiater neben seiner Alkohol und Drogensucht auch eine Persönlichkeitsstörung, wie der «Tages-Anzeiger» schreibt.

Seit 486 Tagen in Haft

Der Rentner, der sich am Prozess immer wieder lauthals äusserte und einmal kurz ausrastete, war grundsätzlich geständig. Er bestritt aber vehement, auf den Polizisten zugefahren zu sein. «Ich bin ausgewichen und habe einen grossen Bogen um ihn gemacht.» Der Abstand habe rund fünf Meter betragen. Sein Verteidiger akzeptierte die Anklageschrift, forderte aber einen Freispruch bezüglich Gefährdung des Lebens. Er verlangte eine Maximalstrafe von zwei Jahren, wovon sein Mandant 15 Monate absitzen soll. Da der Rentner bereits seit 486 Tagen im Gefängnis ist, soll er unverzüglich entlassen werden.

Das Bezirksgericht Horgen sprach den Beschuldigten vom Vorwurf der Gefährdung des Lebens frei, ansonsten folgte es der Anklageschrift. Die Richter verurteilten den Rentner zu einer zu vollziehenden Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Wegen der vielen Vorstrafen könne keine bedingte Strafe mehr ausgesprochenwerden. Für die Richter bestand für den Polizisten auf der Soodstrasse in Adliswil keine konkrete Lebensgefahr, da die Strasse genügend breit zum Ausweichen gewesen sei.