Die Zürcher Staatsanwaltschaft klagt einen 28-jährigen Eritreer an. Dem Mann wird vorgeworfen, 2019 und 2021 massive Gewalt gegen Sexarbeiterinnen angewendet zu haben. Die Anklage fordert eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren.

Der Beschuldigte verursachte bei den betroffen Frauen von 2019 bis 2021 Angst und Schrecken. Zu den brutalen Übergriffen kam es im Zürcher Rotlicht-Milieu entlang der Schöneggstrasse. Gemäss Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl ging er dabei immer nach dem gleichen Muster vor, von mindestens drei betroffenen Sexarbeiterinnen ist die Rede.

So trifft der Beschuldigte im Dezember 2019 in der Kontaktbar «Amazonia» auf Xenia S. Sie vereinbaren einen sexuellen Austausch für 15 Minuten und 50 Franken. Zusammen gehen sie auf ihr Zimmer ganz in der Nähe. Doch schon nach wenigen Minuten wendet der Mann Gewalt an, packt sie an den Händen und drängt sie zu mehr. Xenia äussert darauf deutlich: «Der Service ist fertig!»

Doch das will der Beschuldigte nicht akzeptieren. Er würgt sie und wirft sie aufs Bett, wo er sie brutal vergewaltigt. Dabei packt er sie an den Haaren, schlägt sie und drückt ihren Kopf ins Bettlaken. Schliesslich gelingt es Xenia sich zu befreien, sie rennt zur Türe aber der Beschuldigte packt sie erneut an der Hand.

Er fordert sie auf, ihm die bezahlten 50 Franken zurückzugeben, was sie auch tut. Der 28-Jährige packt die Frau dennoch mit beiden Händen am Hals und drückt zu. Xenia ringt um Luft und erlebt in diesem Moment Todesängste, sie uriniert unkontrolliert. Da erst lässt der Beschuldigt von ihr ab und flüchtet.

«Ihm war bewusst, dass sie hätte ersticken können»

Die Staatsanwaltschaft schreibt dazu in der Anklageschrift: «Durch sein rücksichtsloses Handeln brachte der Beschuldigte die Privatklägerin in konkrete Lebensgefahr, das heisst, die Gefahr eines jederzeitigen tödlichen Ausfalls der Regulationszentren für Atmung und Herzkreislauf zufolge der Sauerstoffunterversorgung.» Zudem habe der Beschuldigte sein Handeln sehr gut einschätzen können, wie die Anklagebehörde weiter schreibt. «Der Beschuldigte führte die Würgeattacke auf die Privatklägerin bewusst und gewollt aus und ihm war bewusst, dass sie hätte ersticken können.»

Auch Irina P. erlebt diese Todesangst. Auch sie würgt der Beschuldigte im Winter 2021bis sie beinahe das Bewusstsein verliert. Bevor er ihr Zimmer verlässt, greift er in die Schublade gleich neben dem Bett. Nachdem er Irina P. brutal vergewaltigt und sie in Todesangst versetzt hat, klaut er ihr noch rund 1000 Franken. Gemäss Anklageschrift muss Irina P. nach dem Vorfall ihre Verletzungen im gynäkologischen Ambulatorium Zürich behandeln lassen, zudem habe sie wochenlang an Schmerzen im Kehlkopfbereich gelitten.

Für die zuständige Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl sind die Aussagen der Sexarbeiterinnen glaubwürdig und authentisch. Die Behörde klagt den Beschuldigten deshalb wegen mehrfacher Vergewaltigung, sexueller Nötigung, mehrfachen Raubes und Gefährdung des Lebens an. Sie fordert eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und einen Landesverweisvon 15. Bis zur Hauptverhandlung gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung, ein Termin für den Prozess steht noch nicht fest.