Diesem Drogenschmuggler war kein Risiko zu gross. Der polnische Rentner reiste mit elf Kilogramm Haschisch via Katar in die Schweiz. Dem Mann droht nun eine Freiheitsstrafe – im arabischen Staat allerdings wäre es die Todesstrafe gewesen.

Bei der Kontrolle dieses einen Rollkoffers staunten die Beamten Anfang März am Flughafen Zürich-Kloten nicht schlecht. Unter einem doppelten Boden versteckt, entdeckt das Sicherheitspersonal drei grosse Platten Haschisch mit einem Gesamtgewicht von elf Kilogramm. Der Preis für ein Gramm Haschisch auf dem Schwarzmarkt in Zürich beträgt rund zehn Franken. Hochgerechnet haben die Drogen demnach einen Wert von rund 110’000 Franken.

Der Mann, dem der Spezialkoffer gehört, ist kurz vorher mit dem Flieger aus Doha, der Hauptstadt Katars, in Zürich angekommen. Die Kantonspolizei Zürich verhaftet den Mann sofort und nimmt ihn mit zu einer ersten Befragung.

Beschuldigter ist ein 66-jähriger Rentner

Heute kommt es vor dem Bezirksgericht Bülach zum Prozess gegen den Drogenkurier. Gemäss Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Winterthur / Unterland handelt es sich dabei um einen 66-jährigen Rentner aus dem polnischen Posen. Der Beschuldigte gibt zu, die Drogen bewusst in die Schweiz eingeführt zu haben. Doch sie seien für einen ganz anderen Markt bestimmt gewesen.

Entgegengenommen hat der Mann das Haschisch im indischen Delhi. Via Doha und Zürich wollte er es bis nach Amsterdam bringen. Dort habe bereits der Abnehmer darauf gewartet. Für den Drogenschmuggel hätte der Pole umgerechnet 2’250 Franken als Entschädigung bekommen sollen.

Dass es der Rentner überhaupt bis nach Zürich geschafft hat, ist sein grosses Glück. In Katar, dem Zwischenstopp auf der arabischen Halbinsel, werden Drogendelikte nach muslimischem Recht beurteilt. Angesichts der Menge an Haschisch hätte dem Mann dort die Todesstrafe gedroht. So warnt das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheit in seinem Reisehinweis für Katar: «Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Es kann selbst die Todesstrafe verhängt werden.»

In ihrer Anklage fordert die Winterthurer Staatsanwaltschaft für den Beschuldigten eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Zudem soll er für drei Jahre des Landes verwiesen werden. Folgt das Gericht der Anklagebehörde, dürfte der Pole nach dem Urteil sofort in sein Heimatland ausgeschafft werden.