Kaum ein Schweizer Politiker polarisiert wie der Basler Grossrat Eric Weber. Der Polit-Querulant sorgt regelmässig für Aufregung, mitunter überschreitet er auch gesetzliche Grenzen. Am Montag zog Weber für einmal als Privatkläger vor Gericht: Ein Mann hatte ihn mit Fäusten traktiert.
«Ich hatte Todesangst», schildert Weber den Angriff vor dem Strafgericht des Kantons Basel-Stadt. «Von hinten hatte er mich angegriffen und mich gegen die Wand des Tramhäuschens gedrückt. Dann schlug er mit Fäusten auf mich ein.» Er habe Tage gebraucht, um den Angriff zu verarbeiten, so der Polit-Querulant am Montag vor dem Einzelrichter. Im Gerichtssaal ebenfalls anwesend war der Beschuldigte, ein 56-jähriger Schweizer.
Doch der Reihe nach. Was ist passiert? Der gewalttätige Angriff liegt schon einige Zeit zurück. Es passiert Ende August 2020. Weber befindet sich zu dieser Zeit mitten im Wahlkampf für die Grossratswahlen im November. Er hofft auf einen erneuten Einzug ins basel-städtische Parlament. Der Polit-Querulant ist bekannt dafür, dass er Wahlflyer eigenhändig in die Briefkästen steckt und manchmal auch potentielle Wählerinnen so lange bedrängt, bis das Stimm-Couvert in seinem Sinn verschickt wird. Zu diesem Schluss kam 2014 ein Basler Gericht, das Weber wegen Wahlfälschung in zwei Fällen verurteilte.
«Er drohte mich umzubringen»
An diesem 30. August 2020 ist Weber in Kleinbasel unterwegs. Gegen 17 Uhr befindet er sich an der Riehenstrasse. Da hört der Beschuldigte in seiner Wohnung, wie es unten an seinem Briefkasten «tätschte». So schreibt es die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt in ihrem Strafbefehl, der «Crime Schweiz» vorliegt. Und weiter: «Als er sich aus dem Fenster lehnte, sah er Weber und ging davon aus, dass dieser Flyer in seinen Briefkasten geworfen hatte.»
Der Mann verlässt die Wohnung und macht sich auf zu den Briefkästen. Gemäss Strafbefehl konfrontiert er den Politiker in «genervtem, aufbrausendem Zustand». Er habe noch gefragt, ob er der Grossrat sei, um dann unvermittelt zuzuschlagen. In Webers Gesicht und auf seinen Rücken. «Ich versuchte zu flüchten», so Weber. «Doch er verfolgte mich, schlug wieder zu und drohte, mich umzubringen.»

Zweite Attacke am Tramhäuschen
Weber erstattet Anzeige bei der Polizei. Doch es sollte nicht die einzige Attacke bleiben. Knapp einen Monat später, am 25. September, wartet der Polit-Querulant morgens an einer Basler Tramstation. Zufällig fährt der Beschuldigte mit dem Velo vorbei.
Als er Weber erkennt, steigt er ab und greift den Politiker erneut an. Unvermittelt und von hinten. Er schlägt wieder mit Fäusten zu, auf den Rücken und ins Gesicht. Weber zieht sich dabei starke Prellungen im Gesicht zu, seine Brille und sein T-Shirt werden beschädigt. Weber erstattete erneut Anzeige, begibt sich in ärztliche Behandlung und wird für vier Tagen arbeitsunfähig geschrieben.
Gericht reduziert Strafe
Die Basler Staatsanwaltschaft erledigte den Fall eigentlich bereits im März 2021 mit dem erwähnten Strafbefehl. Darin wurde der Beschuldigte der einfachen Körperverletzung, der mehrfachen Tätlichkeit, der Drohung und der geringfügigen Sachbeschädigung für schuldig befunden. Als Strafe wurde eine Freiheitsstrafe von 50 Tagen ausgesprochen. Damals hiess es in der Begründung: «Der Beschuldigte ist mehrfach und teilweise einschlägig vorbestraft. Insbesondere wurde er wegen eines Gewaltdeliktes zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Eine Geldstrafe kann unter diesen Umständen nicht mehr verhängt werden.»
Doch der Beschuldigte zieht den Fall weiter – und bekommt jetzt teilweise Recht. So steht im Urteil des Strafgerichts des Kantons Basel-Stadt vom Montag: «Von der Anklage der Drohung wird (..) kostenlos freigesprochen.» Damit reduziert sich das Strafmass auf eine bedingte Freiheitsstrafe von 30 Tagen und eine Busse von 400 Franken. Für Weber ist der Fall damit erledigt. Dass das Strafmass aber reduziert wurde, ärgert ihn: «Das ist doch Kuscheljustiz!»