Héli Freymond schmiedete einen teuflischen Plan. Er wollte seine Ehefrau – die er nur wegen der Mitgift geheiratet hatte – aus dem Weg schaffen. Es hätte das perfekte Verbrechen werden können. Doch dann wurde der 25-jährige Waadtländer gierig.
Die Menge stand still da, die Atmosphäre war spürbar elektrisiert. 20’000 Zuschauer sollen sich an diesem 10. Januar 1868 auf dem Marktplatz in Moudon im Kanton Waadt versammelt haben. Sie warteten gespannt auf die Hinrichtung von Héli Freymond. In letzter Minute wollte er mit einem Gnadengesuch noch der Todesstrafe entrinnen, doch der Grosse Rat des Kantons Waadt lehnte das Gesuch ab. Zu schlimm und skrupellos war die Tat, die Freymond Monate zuvor begangen hatte.
Als es mit ihm zu Ende ging, sass der 25-Jährige auf einem Stuhl auf dem Schafott. Die Hände gefesselt, der Oberkörper mit Seilen verschnürt, die Augen verbunden. Während der eine Scharfrichter seinen Kopf fixierte, holte der zweite mit dem Richtschwert aus – und schlug ihm das Haupt ab. Es war die letzte Hinrichtung dieser Art in der Schweiz. Die Menge jedenfalls war begeistert, wie der Maler Charles Vuillermet später berichtete. Er war von der Staatsanwaltschaft beauftragt worden, die Szene im Bild festzuhalten. Nach seinem Bericht stürmten die Zuschauer nach dem Schwerthieb das Schafott, um Freymonds abgeschlagenen Kopf aus der Nähe betrachten zu können.
Er hatte es auf das Land des reichen Bauern abgesehen
Héli Freymond selbst war Bauer. Zusammen mit seinen Eltern bewirtschaftete er einen kleinen Hof in Corrençon. Die Familie lebte in ärmlichen Verhältnissen, der Hof brachte gerade genug ein, damit sie sich ausreichend versorgen konnten. Doch der junge Mann wollte mehr. Mehr Land, mehr Wohlstand. Er war auf der Suche nach dem sozialen Aufstieg. In der Tochter eines reichen Bauern aus Saint-Cierges sah er schliesslich die passende Gelegenheit. Er umwarb Elise Olivier und heiratete sie 1866, was ihm eine beträchtliche Mitgift einbrachte. Doch von Beginn weg war das eine abgekartetes Spiel: Verliebt war Freymond in seine Cousine Louise Freymond, mit der er seit drei Jahren eine heimliche Affäre führte.
Geliebte drängte zum Mord
Und Louise wollte nicht nur die Rolle der Geliebten spielen. Als Elise schwanger wurde, hatte sie genug von der Dreiecksbeziehung. Sie drängte Freymond dazu, endlich etwas zu unternehmen. Sie nahm ihm das Versprechen ab: «Elise wird nicht mehr lange leben».
Tatsächlich schritten die beiden kurze Zeit später zur Tat. Auf dem Markt in Moudon besorgte sich Freymond bei einem Mäusefänger Arsen. Und Louise war es schliesslich, die das Gift der schwangeren Elise heimlich über ein Stück Kuchen verabreichte. Doch die junge Frau überlebte, sie erlitt aber eine Fehlgeburt. Damit gab sich das mörderische Duo nicht zufrieden. Nach einer kurzen Genesungszeit versuchten sie es erneut – und hatten Erfolg. Am 23. Mai 1867 starb Elise. Ein Tod, der kaum Verdacht erregte, die Familie und auch der Arzt sahen Elises schwache Gesundheit als Todesursache.
Dem perfekten Verbrechen kam die Gier in den Weg
War die heimtückische Geliebte nun am Ziel? Nicht wirklich. Héli Freymond dachte nicht daran, seine Cousine zu heiraten. Stattdessen machte er Elises Schwester Méry Olivier den Hof. Sie hatte nach Elises Tod die Hälfte von deren Vermögen geerbt. Méry allerdings war bereits mit einem anderen Mann liiert. Da schmiedete Freymond erneut einen mörderischen Plan. Er wollte den Nebenbuhler, Jean Mettraux, ebenfalls aus dem Weg räumen.
Nur einen Monat nach dem Tod seiner Frau, am 30. Juni 1867, gab er Mettraux auf der Strasse von Lausanne nach Corrençon ein mit Strychnin präpariertes Stück Brot zu essen. Dieser brach noch vor Ort mit Krämpfen zusammen. Freymond nahm ihm seine Wertsachen ab und liess ihn am Strassenrand liegend zum Sterben zurück. Doch Mettraux wurde fünf Stunden später von Passanten entdeckt und zum Arzt gebracht. Er überlebte den Mordversuch und zeigte Freymond bei der Polizei an.
Exhumierung der Leiche
Polizei und Staatsanwaltschaft nahmen sofort die Untersuchung auf. Im Rahmen der Strafuntersuchung war für die Behörden auch der plötzliche Tod der Ehefrau verdächtig. Der Staatsanwalt ordnete deshalb die Exhumierung von Elises Leichnam an. Bei der Untersuchung wurde die Arsenvergiftung als Todesursache festgestellt. Darauf wurde Héli Freymond verhaftet und ins Gefängnis nach Moudon überstellt. Am 16. August 1867 legte er schliesslich ein Geständnis ab.
Zum Prozess kam es noch im selben Jahr. Ab dem 11. November musste sich der 25-Jährige während fünf Tagen vor Gericht verantworten. In der Verhandlung versuchte er noch die Schuld auf Louise abzuschieben. Sie habe ihn zur Tat gedrängt, sagte er wiederholt. Das Gericht kam jedoch zum Schluss: Freymond hat die Tat skrupellos geplant und sei in mörderischer Absicht vorgegangen. Das Urteil konnte daher nur die Todesstrafe sein. Seine Komplizin, Louise Freymond verurteilte das Gericht zu einer Zuchthausstrafe von zwanzig Jahren.
Die Schweiz und die Todesstrafe
Nach dem Ende der Helvetischen Republik kam es zwischen 1803 und 1874 zu über 300 vollstrecken Todesurteilen in der Schweiz. Dabei hatte die Bundesverfassung 1848 die Todesstrafe schon verboten, allerdings nur für politische Vergehen. Trotzdem kam es auch nach der Totalrevision der Bundesverfassung 1874 weiter zu Hinrichtungen.
Als fünf Jahre später die Kantone durch eine Volksabstimmung das Gesetzgebungsrecht zurückbekamen, machten Appenzell Innerrhoden, Obwalden, Uri, Schwyz, Zug, St. Gallen, Luzern, Wallis, Schaffhausen und Freiburg davon Gebrauch.
Zur letzten zivilen Hinrichtung in der Schweiz kam es 1940. Polizistenmörder Hans Vollenweider wurde in der Strafanstalt Sarnen im Kanton Obwalden mit der Guillotine der Kopf abgeschlagen.

