Zwei Lehrlinge, die eine 17-Jährige vergewaltigt haben sollen, werden nach dem Grundsatz «in dubio pro reo» freigesprochen.  

Nicht die Gesinnung sei zur Diskussion gestanden, sondern die Frage, ob der Sachverhalt zweifelsfrei erstellt werden konnte, sagte der Richter nach dem Freispruch vor dem Bezirksgericht Dietikon ZH. Der Prozess war am 12. November unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt worden, am Freitag wurde das Urteil verkündet. Das Verhalten der damals 18- und 19-jährigen Schweizer sei kein Ruhmesblatt gewesen. Er hoffe, dass das Verfahren für die beiden eine Lehre war. Und sie sollen sich nicht zu früh freuen. Ob der Staatsanwalt das Verfahren ans Obergericht weiterziehe, sei nämlich noch offen. 

Die beiden jungen Männer waren angeklagt, im Oktober 2016 in einem Partyraum eines Mehrfamilienhauses im Limmattal ein 17-jähriges Mädchen sexuell genötigt und vergewaltigt zu haben. Die beiden Lehrlinge, einer war der damalige Freund des Mädchens, sollen den Geschlechtsverkehr zu dritt gegen den Willen der jungen Frau vollzogen haben – einen «flotten Dreier» wie es am Prozess hiess. 

Keine erzwungene Situation

Für das Gericht waren die in der Anklage beschriebenen Vorwürfe plausibel, es könnte so gewesen sein, wie der Vorsitzende sagte. Nach der Visionierung des Handyfilms, welcher einer der beiden Beschuldigten beim Sex machte, sei deutlich klar geworden, dass die junge Frau die Situation nicht gut fand, aber es sei keine erzwungene Situation ersichtlich gewesen. Deshalb blieb dem Richter nur der Freispruch nach dem Grundsatz  «in dubio pro reo» (lateinisch Im Zweifel für den Angeklagten), wie der «Tages-Anzeiger» schreibt. Die Frau habe auf dem Handyfilm zwar einen frustrierten aber keinen verängstigten Eindruck hinterlassen. «Es muss im Raum etwas geschehen sein, dass der Frau massiv zugesetzt hat.» Für das Gericht ist die junge Frau aber keine Lügnerin, betonte der Richter. 

Der Vorsitzende skizzierte einen möglichen Hergang von jener Nacht vor drei Jahren. So habe die 17-Jährige anfänglich Nein zum Dreier gesagt, nicht zuletzt, weil sie Angst hatte, dass etwas an die Öffentlichkeit gelangt und ihr Ruf darunter leiden könnte. Auf die Zusicherung ihres damaligen Freundes, sie könne auf Diskretion zählen, habe sie sich umstimmen lassen. Sie habe den Sex nicht genossen und fühlte sich danach schlecht, «aber sie hat halt mitgemacht.» Dass dann die Zusicherung der Diskretion nicht eingehalten wurde und einer der beiden Beschuldigten kurz darauf einem Kollegen davon per SMS erzählte, sei einfach nur «unterirdisch» gewesen, so der Richter.